AGB
Synchromed® Schlafsysteme
Am Hohenstein 1a
65779 Kelkheim-Fischbach
Telefon: 0 61 95 - 67 43 65
Email: info@synchromed.de
Web: www.synchromed.de
Garantieleistungen
Die Leistungsmerkmale von Synchromed®-Matratzen kommen nur zum Tragen, wenn eine funktionsgerechte Unterfederung eingesetzt wird.
Die richtige Abstimmung des Schlafsystems ist ein entscheidender Faktor für gesunden und erholsamen Schlaf.
Die Unterfederung soll unterstützend wirken, darf aber wiederum nicht zu starr sein, um sich den ständig wechselnden Schlafpositionen anpassen zu können.
Als eine weitere Hauptaufgabe gewährleisten Lattenroste eine ausreichende Luftzirkulation, um vorhandene Feuchtigkeit abzutransportieren.
Synchromed®-Matratzen benötigen einen Lattenrost mit mindestens 28 Leisten und einen maximalen Lattenabstand von ca. 3cm, um ihre guten Eigenschaften voll entfalten zu können und so die Haltbarkeit der Matratzen zu gewährleisten.
Eine zusätzliche Schulterkomfortzone kommt dem Seitenschläfer durch eine bessere Schulter-Hals-Anpassung zugute.
Die Matratze passt sich dem Körper an und nicht der Körper der Matratze.
Matratzen bestehen aus weichen Materialien und können sich durch Lagerung und Transport breiten- und längenmäßig geringfügig verändern. Branchenübliche Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung. Zur Anwendung kommt DIN N 1109D (u.a. Länge / Breite +/- 20mm).
Auch in der Höhe können leichte Maßdifferenzen auftreten, denn im Laufe der Zeit nimmt das Volumen der Polsterauflagen durch Materialverfestigungen ab (max. 10%). Dieses Setzen der Polsterschichten ist jedoch völlig normal und beeinträchtigt in keiner Weise die Qualität der Matratze.
Sogenannte Stockflecken erkennt Synchromed® grundsätzlich nicht als Beanstandungsgrund an. Sie entstehen durch Feuchtigkeits- und Wärmestau unter der Matratze, wenn diese nicht regelmäßig gewendet wird und stehen in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den verwendeten Materialien. Auch sind Farbveränderungen bei Matratzenschäumen normal.
Auf unsere Produkte gewähren wir eine Garantie von 10 Jahren ab dem Kaufdatum, unter Beachtung der Pflegehinweise am Produkt. Die Garantieleistungen sind in den ersten beiden Jahren nach dem Kauf kostenlos. In jedem weiteren Jahr reduziert sich die Garantieleistung um 10% bis zum 10. Jahr einschließlich. Evtl. anfallende Verpackungs- und Transportkosten trägt der Käufer.
Ausgenommen von jeder Garantieleistung sind Matratzenbezüge und -griffe. Ebenso Mängel, die aus falschem Gebrauch, mangelhafter Pflege oder natürlicher Abnutzung herrühren. Auch für Folgeschäden haftet Synchromed® nicht.
Synchromed® behebt Schäden innerhalb der Garantiezeit durch Reparatur oder Austausch. Die Garantiezeit des gekauften Produktes wird durch Garantieleistungen von Seiten Synchromed® nicht berührt, das heißt, sie wird weder unterbrochen, noch beginnt sie von neuem.
Bei unbegründeten Beanstandungen berechnet Synchromed® eine Fahrkostenpauschale für die Begutachtung durch den Synchromed®-Kundendienst in Höhe von € 50,00
Jede Synchromed®-Matratze wird von erfahrenen Spezialisten sorgfältig und mit großem Können gefertigt. Zahlreiche Qualitäts- und Verarbeitungskontrollen bieten Sicherheit für eine perfekte Körperunterstützung.
